Gesetze
Gesetz wird geladen …
Jeder Mitgliedstaat sollte in seinem nationalen Recht festlegen können, dass ein Verpflichteter, der Aufsichtsvorschriften unterliegt, die die Ernennung eines Geldwäschebeauftragten oder eines Leiters der internen Audit-Funktion vorschreiben, diese Personen mit den Funktionen und Zuständigkeiten des Geldwäsche- bzw. Terrorismusfinanzierungbeauftragten und der internen Audit-Funktion für Zwecke der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betrauen kann. In Fällen höherer Risiken oder wenn die Größe des Verpflichteten dies rechtfertigt, sollten die Zuständigkeiten für Compliance-Kontrollen und für die tägliche Anwendung der Strategien und Verfahren des Verpflichteten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zwei verschiedenen Personen übertragen werden können.
Verpflichtete haben über einen Geldwäschebeauftragten zu verfügen, der vom Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion zu ernennen ist, über eine ausreichend hohe…
Es ist wichtig, dass die Verpflichteten alle Maßnahmen zur Umsetzung interner Strategien, Verfahren und Kontrollen sowie zur Umsetzung der Anforderungen zur…
Unbeschadet der Befugnisse anderer maßgeblicher Aufsichtsbehörden desselben ausgewählten Verpflichteten sollte die Behörde befugt sein, interne Maßnahmen beim…
Einzelpersonen, denen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch einen Verpflichteten…
Im Fall von Verpflichteten, bei denen es sich um juristische Personen handelt, treten Verstöße gegen Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und…
Um die Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der gesamten Union auf ein effizientes und einheitliches Niveau zu bringen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.