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Die Anforderungen für politisch exponierte Personen, deren Familienangehörige und bekanntermaßen nahestehende Personen sind nicht strafrechtlicher, sondern präventiver Art und sollten nicht zum Ausdruck bringen, dass politisch exponierte Personen, ihre Familienangehörigen oder bekanntermaßen nahestehende Personen an kriminellen Tätigkeiten beteiligt sind. Die Ablehnung einer Geschäftsbeziehung zu einer Person, die sich lediglich auf die Feststellung stützt, dass es sich um eine politisch exponierte Person oder einen Familienangehörigen oder eine Person, die einer politisch exponierten Person bekanntermaßen nahesteht, handelt, läuft dem Buchstaben und dem Geist dieser Verordnung zuwider.
der Höhe des Risikos, das mit einer bestimmten Kategorie politisch exponierter Personen, Familienmitglieder oder bekanntermaßen nahestehenden Personen verbunden…
entgegen § 10 Absatz 1 Nummer 4 nicht oder nicht richtig feststellt, ob es sich bei dem Vertragspartner oder bei dem wirtschaftlich Berechtigten um eine…
sie stellen fest, ob es sich bei dem Kunden, dem wirtschaftlichen Eigentümer des Kunden und gegebenenfalls der Person, in deren Namen oder zu deren Nutzen eine…
Die in den Artikeln 42, 44 und 45 genannten Maßnahmen gelten auch für Familienmitglieder politisch exponierter Personen oder für Personen, die politisch…
Die Anforderungen betreffend politisch exponierter Personen sind präventiver, nicht strafrechtlicher, Art und sollten nicht als Stigmatisierung politisch…
Enge private und berufliche Beziehungen könnten für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Aus diesem Grund sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.