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Die Zusammenarbeit mit Drittländern, einschließlich Nachbarländern, ist erforderlich, um zwischen der Union und diesen Ländern die Verbindung und die Interoperabilität der Infrastrukturnetze sicherzustellen. Die Union sollte gegebenenfalls Vorhaben von gemeinsamem Interesse mit diesen Ländern fördern und dabei sicherstellen, dass die Ziele und die Interoperabilitätsanforderungen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes eingehalten werden. Die Vorhaben sollten auch mit dem Ziel der Klimaneutralität in der Union bis 2050 im Einklang stehen und insbesondere durch Verhinderung einer Verlagerung von CO2-Emissionen sicherstellen, dass im Verkehrssektor gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen.
Die Union kann mit Drittländern zusammenarbeiten, um das Transeuropäische Verkehrsnetz durch Vorhaben von gemeinsamem Interesse, gegebenenfalls im Hinblick auf…
Die Union sollte Infrastrukturprojekte fördern, wenn diese die Netze der Union mit denen von Drittländern verbinden, mit einem Nutzen für beide Seiten verbunden…
Es ist notwendig, Vorhaben von gemeinsamem Interesse festzulegen, die zur Fertigstellung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes sowie zur Erreichung der in dieser…
Planung, Aufbau und Betrieb des Transeuropäischen Verkehrsnetzes sollten nachhaltige Verkehrsformen ermöglichen, verbesserte multimodale und interoperable…
Angesichts der Entwicklung des Infrastrukturbedarfs der Union und der Dekarbonisierungsziele sowie der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom Juli 2020,…
Das Transeuropäische Verkehrsnetz sollte die Grundlage für die groß angelegte Einführung neuer Technologien und Innovationen bilden, die einen Daten- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.