Erwägungsgrund 56 32024R1679
Auf den Straßenverkehr in der Union entfallen drei Viertel des gesamten inländischen Güterverkehrs (gemessen an den geleisteten Tonnenkilometern) und rund 90 % des gesamten inländischen Personenverkehrs (gemessen an der Gesamtzahl der Personenkilometer). Angesichts der Bedeutung des Straßenverkehrs und der Verpflichtung, im Einklang mit dem in der Mitteilung der Kommission über eine Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität verankerten Meilenstein die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, muss die Straßeninfrastruktur unter dem Aspekt der Sicherheit verbessert werden. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates die Sicherheit der Straßenverkehrsinfrastruktur gewährleisten und dafür sorgen, dass sie überwacht und gegebenenfalls verbessert wird. In dieser Hinsicht wird der Kommission mit dieser Richtlinie die Befugnis übertragen, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um gemeinsame Spezifikationen einzurichten, die auf die Sicherstellung des operationellen Einsatzes von Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen abzielen, nachdem eine Gruppe von Sachverständigen die Möglichkeit beurteilt hat, solche Spezifikationen festzulegen.