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Bei der Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse sollten die besonderen Gegebenheiten des jeweils betroffenen Vorhabens gebührend berücksichtigt werden. Soweit möglich sollten Synergieeffekte mit anderen Politikbereichen, beispielsweise mit den transeuropäischen Energie- oder Telekommunikationsnetzen oder mit der Infrastruktur mit Doppelnutzung für militärische Zwecke sowie mit dem Fremdenverkehr, genutzt werden, indem in Bauten des Hoch- und Tiefbaus, wie etwa Brücken oder Tunnel, Fahrradinfrastruktur für Radwege, auch das Radroutennetz EuroVelo, integriert oder durch die Einbeziehung neuer Technologien, wie in Brücken eingebaute Sensoren, Synergien mit Sicherheitsaspekten ausgeschöpft werden.
etwaige Synergieeffekte mit vorrangigen Korridoren und thematischen Gebieten, die unter den transeuropäischen Netzen für Verkehr und Telekommunikation ermittelt…
Vorhaben von gemeinsamem Interesse sollten durch die Schaffung neuer Verkehrsinfrastruktur, durch die Instandhaltung und Modernisierung der vorhandenen…
Die Planung und Umsetzung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse in der Union im Bereich der Energie-, Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastrukturen sollte…
Soweit angezeigt, sollten die Mitgliedstaaten Entscheidungen, die in den folgenden Fällen getroffen wurden, in umfassende Entscheidungen aufnehmen können:…
Maßnahmen, die zu Vorhaben von gemeinsamem Interesse auf dem Gebiet der digitalen Vernetzungsinfrastrukturen beitragen, sollten die für das jeweilige Projekt…
Die Zusammenarbeit mit Drittländern, einschließlich Nachbarländern, ist erforderlich, um zwischen der Union und diesen Ländern die Verbindung und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.