Erwägungsgrund 8 32024R1679
Vorhaben von gemeinsamem Interesse sollten durch die Schaffung neuer Verkehrsinfrastruktur, durch die Instandhaltung und Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur und durch Maßnahmen zur Förderung ihrer ressourcenschonenden Nutzung und Resilienz zum Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes beitragen. Vorhaben von gemeinsamem Interesse sollten einen europäischen Mehrwert aufweisen. Solche Vorhaben sollten auch wirtschaftlich tragfähig sein. Vorhaben in dünn besiedelten Gebieten oder Vorhaben, die wesentlich für die Doppelnutzung von Infrastruktur sind, bei denen die wirtschaftliche Tragfähigkeit schwer nachzuweisen sein könnte, da der Nutzen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt höher sein könnte, sollten zumindest einen positiven Beitrag zum Ausbau des Netzes leisten, der durch eine sozioökonomische Kosten-Nutzen-Analyse untermauert wird, wobei die besonderen Merkmale und Zwänge des betreffenden Gebiets zu berücksichtigen sind.