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Das Verbot der Kontrollen an den Binnengrenzen sollte die Durchführung von Kontrollen, die im Unionsrecht vorgesehen sind, nicht einschränken. Die in dieser Verordnung vorgesehenen Vorschriften lassen daher die geltenden Regelungen für die Abfrage von Angaben über die beförderten Personen in den einschlägigen Datenbanken vor der Ankunft unberührt.
Die Abfragen der Datenbanken nach Absatz 2 Buchstaben a und b können im Voraus auf der Grundlage von Angaben über die beförderten Personen durchgeführt werden,…
Das Verbot der Kontrollen an den Binnengrenzen erstreckt sich zwar auch auf Kontrollen mit gleicher Wirkung, allerdings sollten die von den zuständigen Behörden…
Unbeschadet der Vorschriften für Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten, zu denen noch kein Beschluss über die Aufhebung dieser Kontrollen…
Technische Entwicklungen haben es grundsätzlich ermöglicht einschlägige Datenbanken in einer Weise abzufragen, dass es nur begrenzte Auswirkungen auf die Dauer…
In einem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen sollten Menschen, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, frei und sicher zwischen den Mitgliedstaaten bewegen…
Die Abfrage der einschlägigen Datenbanken zu Sicherheitszwecken sollte so durchgeführt werden, dass sichergestellt ist, dass nur die für die Durchführung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.