Erwägungsgrund 49 32013R0952
Angesichts der sicherheitsbezogenen Maßnahmen sollte die Überführung von Waren in eine Freizone ein Zollverfahren werden, in dem der Eingang der Waren und die Aufzeichnungen Zollkontrollen unterliegen.
Angesichts der sicherheitsbezogenen Maßnahmen sollte die Überführung von Waren in eine Freizone ein Zollverfahren werden, in dem der Eingang der Waren und die Aufzeichnungen Zollkontrollen unterliegen.