Erwägungsgrund 3 32019R1896
Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde in „Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache“ (im Folgenden „Agentur“) umbenannt und wird gemeinhin als Frontex bezeichnet, und ihre Aufgaben wurden bei voller Kontinuität aller ihrer Tätigkeiten und Verfahren erweitert. Die Hauptaufgaben der Agentur sollten folgende sein: die Ausarbeitung einer technischen und operativen Strategie als Teil des mehrjährigen strategischen Politikzyklus für die Umsetzung der integrierten europäischen Grenzverwaltung, die Aufsicht über die Kontrollen an den Außengrenzen im Hinblick auf deren Wirksamkeit, die Durchführung von Risikoanalysen und Schwachstellenbewertungen, die Zurverfügungstellung einer größeren technischen und operativen Unterstützung der Mitgliedstaaten und Drittstaaten in Form von gemeinsamen Aktionen und Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken, die Gewährleistung einer konkreten Durchführung von Maßnahmen in Situationen, in denen dringendes Handeln an den Außengrenzen geboten ist, die Zurverfügungstellung technischer und operativer Hilfe zur Unterstützung von Such- und Rettungsoperationen für Menschen in Seenot zu leisten sowie die Organisation, Koordinierung und Durchführung von Rückkehraktionen und Rückkehreinsätze zu organisieren, zu koordinieren und durchzuführen.