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Stellen die Mitgliedstaaten fest, dass die von den Akademien entwickelten Lernprogramme den spezifischen Qualifikationen entsprechen, die vom Aufnahmemitgliedstaat für den Zugang zu reglementierten Tätigkeiten im Rahmen eines Berufs von besonderer Bedeutung für die Netto-Null-Technologien-Industrie in diesem Mitgliedstaat gefordert werden, so sollten die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Zugang zu einem reglementierten Beruf und im Hinblick auf die Mobilität in Berufen der Netto-Null-Industrie diese Zertifikate als ausreichenden Ausbildungsnachweis gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates behandeln.
Gelangt ein Mitgliedstaat zu dem Schluss, dass die von einer Akademie entwickelten Lernprogramme den spezifischen Qualifikationen entsprechen, die vom…
Entwicklung — zur freiwilligen Nutzung durch die Mitgliedstaaten und die Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung in ihren Hoheitsgebieten — von…
Unterstützung der Nutzung der von den Akademien entwickelten Lernzertifikate in den Mitgliedstaaten, um die Erkennung von Kompetenzen, die Anerkennung von…
Die Akademien sollten eingerichtet werden, um Programme, Inhalte und Materialien für die Bildung und Ausbildung sowie Zertifikate als Nachweis für die…
Sobald Antragstellern der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wurde, sollte ein Mitgliedstaat Berufsqualifikationen, die ein Antragsteller in einem anderen…
Für die Berufe, die unter die allgemeine Regelung zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen — nachstehend „allgemeine Regelung“ genannt — fallen, sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.