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Mit der Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates wird den Mitgliedstaaten eine zusätzliche, nicht rückzahlbare Unterstützung in Höhe von 20 Mrd. EUR bereitgestellt, um die Energieeffizienz zu fördern und fossile Brennstoffe zu ersetzen, unter anderem durch EU-Projekte für eine Netto-Null-Industrie. Wie in den Leitlinien der Kommission zu den REPowerEU-Kapiteln dargelegt, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates in das REPowerEU-Kapitel ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in die Fertigung von Netto-Null-Technologien und in industrielle Innovationen aufzunehmen.
Für die Durchführung im Rahmen dieser Verordnung werden im Einklang mit Artikel 10e der Richtlinie 2003/87/EC des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates Unterstützung aus kohäsionspolitischen…
Mehrere Finanzierungsprogramme der Union wie die mit der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Aufbau- und…
Nach Kapitel III wird folgendes Kapitel eingefügt: „ KAPITEL IIIa REPowerEU Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem gemäß Richtlinie 2003/87/EG (1) Für die…
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 müssen die Mitgliedstaaten aktualisierte Entwürfe ihrer nationalen Energie- und Klimapläne für 2021-2030 vorlegen. Wie in…
Um den Mitgliedstaaten und Regionen ausreichend Flexibilität bei der Bewältigung der neu aufkommenden Herausforderungen einzuräumen, sollte die Verordnung (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.