Erwägungsgrund 12 32023R2873VERORDNUNG (EU) 2023/2873 DES RATES vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32023R1089VERORDNUNG (EU) 2023/1089 DES RATES vom 5. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32024R3189VERORDNUNG (EU) 2024/3189 DES RATES vom 16. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32023R0426VERORDNUNG (EU) 2023/426 DES RATES vom 25. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32014R0811VERORDNUNG (EU) Nr. 811/2014 DES RATES vom 25. Juli 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32022R0330VERORDNUNG (EU) 2022/330 DES RATES vom 25. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden.