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Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 werden Einfuhrbeschränkungen für russisches LNG über nicht an das verbundene Erdgasnetz angeschlossene Terminals der Union eingeführt. Dabei handelt es sich um eine gezielte Maßnahme, die nur spezifische Einrichtungen in bestimmten Mitgliedstaaten betrifft. Sie verhindert in keiner Weise die Einfuhr von russischem LNG über andere Einrichtungen in der Union und hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Gasmarkt der Union und deren Versorgungssicherheit, einschließlich der verfügbaren Mengen und Preise. Diese Beschränkungen sollten die Lieferung von LNG russischen Ursprungs vom Festland eines Mitgliedstaats an seine Gebiete in äußerster Randlage unberührt lassen.
Die Absätze 1 bis 6 berühren nicht die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um vorübergehend für einen bestimmten und in…
Es ist angezeigt, Einfuhrbeschränkungen für russisches LNG über nicht an das verbundene Erdgasnetz angeschlossene Terminals der Union einzuführen. Dabei handelt…
Es ist verboten, russisches Flüssigerdgas über LNG-Terminals in der Union einzuführen, die nicht an das Erdgasverbundnetz angeschlossen sind. Es ist angezeigt,…
Russland erzielt erhebliche Einnahmen aus dem Verkauf und der Beförderung von Flüssigerdgas (liquified natural gas — LNG). Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 werden neue Investitionen und die Bereitstellung von Gütern, Technologien und Dienstleistungen für die Fertigstellung von im…
Das Verbot von Wiederverladungsdiensten zum Zwecke der Umladung von russischem Flüssigerdgas (LNG) sollte sich nicht auf die Einfuhren in die Union oder die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.