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Damit die Verbraucher aktiv an den Elektrizitätsmärkten teilnehmen und Flexibilitätsleistungen erbringen können, werden sie nach und nach mit intelligenten Zählern ausgestattet. In einigen Mitgliedstaaten verläuft die Einführung intelligenter Messsysteme jedoch noch schleppend, daher müssen die Mitgliedstaaten die Bedingungen für die Installation intelligenter Messsysteme verbessern, um schnellstmöglich eine umfassende Abdeckung zu erreichen. Übertragungsnetzbetreiber, Verteilernetzbetreiber und einschlägige Marktteilnehmer, einschließlich unabhängiger Aggregatoren, sollten jedoch in der Lage sein, mit Zustimmung des Endkunden Daten spezieller Messgeräte im Einklang mit Artikel 23 und 24 der Richtlinie (EU) 2019/944 und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Union — darunter auch die Rechtvorschriften über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates — zu nutzen. Nur wenn noch keine intelligenten Messsysteme installiert sind oder die intelligenten Messsysteme keine ausreichende Datengranularität bieten, sollten die Übertragungsnetzbetreiber und Verteilernetzbetreiber darüber hinaus mit Zustimmung des Endkunden Daten spezieller Messgeräte verwenden können, die für Beobachtungszwecke und Abrechnung von Flexibilitätsleistungen wie Laststeuerung und Energiespeicherung bestimmt sind. Die Möglichkeit, die Daten spezieller Messgeräte für Beobachtungszwecke und die Abrechnung zu nutzen, sollte die aktive Beteiligung der Endkunden am Markt und den Ausbau ihrer Laststeuerung verbessern. Bei der Verwendung der Daten dieser speziellen Messgeräte sollten Qualitätsanforderungen an die Daten eingehalten werden.
Wenn ein Endkunde über keinen intelligenten Zähler verfügt oder der intelligente Zähler eines Endkunden nicht die Daten liefert, die für die Erbringung von…
Die Mitgliedstaaten, die intelligente Messsysteme einführen, stellen nach Absprache mit Verbraucherverbänden und anderen einschlägigen Organisationen sicher,…
Um die Energieeffizienz zu fördern und die Endkunden zu stärken, empfehlen die Mitgliedstaaten oder — wenn das von einem Mitgliedstaat vorgesehen ist — die…
Um die aktive Teilnahme der Verbraucher an den Energiemärkten voranzubringen, sollten die von den Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet einzuführenden…
Um die aktive Teilnahme der Endkunden am Markt bei der Einführung von intelligenten Messsystemen voranzubringen, sollten diese Messsysteme der Anwendung der…
Die Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, den Versorger zu wählen, der ihnen den Preis und die Dienstleistung anbietet, die ihren Bedürfnissen am besten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.