Erwägungsgrund 19 32024L1788
Im Mittelpunkt dieser Richtlinie sollten die Belange der Verbraucher stehen, und die Gewährleistung der Dienstleistungsqualität sollte zentraler Bestandteil der Aufgaben von Erdgas- und Wasserstoffunternehmen sein. Die bestehenden Verbraucherrechte und die Rechte auf Zugang zu essenziellen Dienstleistungen, einschließlich Energieversorgung, sowie die Bekämpfung von Energiearmut — gemäß der Mitteilung der Kommission vom 26. April 2017, mit der die am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission auf dem Sozialgipfel von Göteborg verkündete und unterzeichnete Europäische Säule sozialer Rechte eingeführt wurde — müssen gestärkt und abgesichert werden und sollten auch auf mehr Transparenz ausgerichtet sein. In diesem Zusammenhang sollte eine Quersubventionierung des Wasserstoffnetzes durch Erdgas- oder Stromnetzentgelte vermieden werden. Durch den Verbraucherschutz sollte sichergestellt werden, dass allen Kunden im größeren Kontext der Union die Vorzüge eines wettbewerbsorientierten Erdgasmarktes zugutekommen. Die Rechte der Verbraucher sollten von den Mitgliedstaaten oder, sofern Mitgliedstaaten dies vorgesehen haben, von den Regulierungsbehörden durchgesetzt werden.