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Bei der Durchsetzung der mit der Verordnung (EU) 2023/915 festgelegten Höchstgehalte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in bestimmten Erzeugnissen für Säuglinge und Kleinkinder ist es zu Diskrepanzen gekommen. Um solche Diskrepanzen zu vermeiden, sollte zwischen als Pulver in Verkehr gebrachten Erzeugnissen und als Flüssigkeit in Verkehr gebrachten Erzeugnissen unterschieden werden.
In Anhang I Abschnitt 5 der Verordnung (EU) 2023/915 erhält der Eintrag 5.3.3 folgende Fassung: „5.3.3 Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel…
In Bezug auf PAK empfiehlt es sich ausgehend von den verfügbaren Analysedaten und der Produktionsmethode, wonach in Instant-Kaffee/löslichem Kaffee eine…
Folglich wurde die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 durch die Verordnung (EU) Nr. 835/2011 der Kommission dahin gehend geändert, dass Höchstgehalte für die…
Die geltenden Bestimmungen für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind zu allgemein und nicht relevant für die Sicherheit und sollten durch…
In der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission werden Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten, einschließlich Perchlorat, in Lebensmitteln festgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission wurden Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgesetzt. Die seit dem Inkrafttreten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.