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Um der Vielfalt der Produkte Rechnung zu tragen, sollte die Kommission die Methoden zur Bewertung der Festlegung der Ökodesign-Anforderungen auswählen und diese gegebenenfalls weiterentwickeln. Diese Methoden sollten auf die Art des Produkts, seine relevantesten Aspekte und seine Auswirkungen während seines Lebenszyklus gestützt werden. Dabei sollte die Kommission ihre Erfahrungen mit der Bewertung der Festlegung von Ökodesign-Anforderungen im Rahmen der Richtlinie 2009/125/EG und die fortlaufenden Bemühungen um die Entwicklung und Verbesserung wissenschaftsbasierter Bewertungsinstrumente, darunter die aktualisierte Methodik für die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, und die in der Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission dargelegten Methoden für die Berechnung des Umweltfußabdrucks von Produkten sowie die Entwicklung von Normen durch internationale und europäische Normungsorganisation auch zur Materialeffizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte berücksichtigen. Aufbauend auf diesen Instrumenten und gegebenenfalls unter Heranziehung einschlägiger Studien sollte die Kommission Kreislaufaspekte (wie Funktionsbeständigkeit, Reparierbarkeit samt Reparierbarkeitswert, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit, Ermittlung von Wiederverwendung und Recycling erschwerenden Chemikalien) bei der Bewertung von Produkten auf der Grundlage eines Lebenszyklusansatzes sowie im Hinblick auf die Ausarbeitung von Ökodesign-Anforderungen weiter stärken und gegebenenfalls neue Methoden oder Instrumente entwickeln. Angaben im Zusammenhang mit ökologischen Lebenszyklusindikatoren, wie dem CO2-Fußabdruck, sollten unter Berücksichtigung international etablierter Methoden, die bereits in Unionsrecht aufgenommenen wurden, berechnet werden. Es ist auch wichtig, von internationalen und europäischen Normungsorganisationen empfohlenen wissenschaftlichen Methoden zu berücksichtigen. Vor allem bei der Modellierung der bei Herstellungsverfahren verbrauchten Energie sollte besonderes Augenmerk auf die Modellierung des Energiemixes gerichtet werden, bei der auch Fragen wie Strombezugsverträgen, Herkunftsnachweisen und der eigenen Stromerzeugung Rechnung getragen würde. Für die Ausarbeitung verbindlicher Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge und für Verbote der Vernichtung unverkaufter Konsumgüter könnten unter Umständen ebenfalls neue Ansätze erforderlich sein.
Die Kommission wählt die für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen erforderlichen Instrumente oder Methoden aus oder entwickelt diese.
Delegierte Rechtsakte mit Ökodesign-Anforderungen sollten, wie dies auch bei den Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie 2009/125/EG der Fall war,…
Die Kommission sollte bei der Festlegung von Leistungsanforderungen Anforderungen formulieren können, mit denen die Aufnahme bestimmter Stoffe in ein Produkt…
Um die wirksame und harmonisierte Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Ökodesign-Anforderungen zu gewährleisten, auch in Bezug auf Aspekte wie…
KMU könnten stark von einer steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Produkten profitieren, aber aufgrund einiger Anforderungen auch mit Kosten und…
Die Richtlinie 2009/125/EG hat die Energieeffizienz und bestimmte Kreislaufaspekte energieverbrauchsrelevanter Produkte im Großen und Ganzen erfolgreich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.