Erwägungsgrund 39 32024R1781
Um eine wirksame Einführung des digitalen Produktpasses sicherzustellen, sollten seine technische Gestaltung, seine Datenanforderungen und seine Funktionsweise einer Reihe grundlegender technischer Anforderungen genügen, die eine Grundlage für die einheitliche Einführung des digitalen Produktpasses in allen Wirtschaftsbereichen bieten. Es sollten technische Spezifikationen festgelegt werden, damit diese grundlegenden Anforderungen wirksam umgesetzt werden können, und zwar entweder in Form harmonisierter Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder als Ausweichlösung in Form von gemeinsamen Spezifikationen, die von der Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten angenommen wurden. Die technische Gestaltung sollte sicherstellen, dass die Daten im digitalen Produktpass gemäß den einschlägigen Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre geschützt sind. Es ist notwendig, dass der digitale Produktpass in einem offenen Dialog mit internationalen Partnern entwickelt wird, damit deren Standpunkte bei der Erarbeitung der technischen Spezifikationen berücksichtigt werden und sichergestellt ist, dass sie zum Abbau von Handelshemmnissen für umweltfreundlichere Produkte mit längerem Lebenszyklus und längerem Verbleib in der Kreislaufwirtschaft beitragen, die Kosten für nachhaltige Investitionen, Vermarktung und Befolgung der Auflagen senken und Innovationen fördern. Es ist wichtig, dass technische Spezifikationen und Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit entlang der Wertschöpfungskette, damit sie wirksam umgesetzt werden können, so weit wie möglich einvernehmlich sowie unter Einbeziehung von und in konstruktiver Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren, einschließlich Normungsgremien, Industrieverbänden, Start-up-Unternehmen, Verbraucherorganisationen, Sachverständigen, nichtstaatlichen Organisationen und internationalen Partnern einschließlich Entwicklungsländern erarbeitet werden.