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Um die wirksame und harmonisierte Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Ökodesign-Anforderungen zu gewährleisten, auch in Bezug auf Aspekte wie Energieverbrauch oder Energieeffizienz, Funktionsbeständigkeit und Zuverlässigkeit sowie Rezyklatanteil, sollte die Konformität mit diesen Anforderungen anhand zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Methoden gemessen werden, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen. Delegierte Rechtsakte zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Produkte sollten in der Regel die Spezifikationen für Prüfungen, Messungen oder Berechnungen enthalten, die zur Feststellung oder Überprüfung der Konformität erforderlich sind. Darüber hinaus sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung zu erlassen, indem die Verwendung von digitalen Instrumenten vorgeschrieben wird, die die geltenden Berechnungsanforderungen widerspiegeln, um ihre harmonisierte Anwendung zu gewährleisten.
Zur Feststellung und Überprüfung der Konformität mit den Ökodesign-Anforderungen werden Prüfungen, Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter…
Bei Produkten im Anwendungsbereich dieser Verordnung, die die gemeinsamen Spezifikationen oder Teile davon, die durch die in Absatz 1 dieses Artikels genannten…
Ökodesign-Anforderungen müssen überprüfbar sein. Die Kommission ermittelt geeignete Mittel zur Überprüfung bestimmter Ökodesign-Anforderungen, auch direkt am…
Gegebenenfalls sollte es möglich sein, in delegierten Rechtsakten zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen auf die Verwendung von Normen zu verweisen, um die…
Damit die Wirtschaftsteilnehmer nachweisen können, dass die auf dem Markt bereitgestellten Produkte die gemäß dieser Verordnung erlassenen…
Delegierte Rechtsakte mit Ökodesign-Anforderungen sollten, wie dies auch bei den Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie 2009/125/EG der Fall war,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.