Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission ermöglicht eine zweckmäßige Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den notifizierten Stellen. Um eine einheitliche Anwendung der Ökodesign-Anforderungen zu gewährleisten, sollten die notifizierten Stellen Themenbereiche, in denen es zu Divergenzen kommen kann, erörtern und koordinieren. Dabei sollten sie etwaige von den zuständigen Fachausschüssen der europäischen Normungsorganisationen herausgegebenen einschlägigen Leitlinien und Empfehlungen Rechnung tragen.
Die Koordinierung und die Zusammenarbeit der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Gruppen zielt darauf ab, die einheitliche Anwendung dieser…
Die Kommission hat gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen damit beauftragt, eine…
Die Konformitätsbewertungsstellen wirken an den einschlägigen Normungsaktivitäten mit bzw. sorgen dafür, dass ihr Bewertungspersonal darüber informiert wird,…
Zur Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten, mit denen gewährleistet werden soll, dass ausreichende Maßnahmen ergriffen werden, um die Nichtkonformität…
Gegebenenfalls sollte es möglich sein, in delegierten Rechtsakten zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen auf die Verwendung von Normen zu verweisen, um die…
Häufig vergeben Konformitätsbewertungsstellen Teile ihrer Arbeit im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung an Unterauftragnehmer oder übertragen sie an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.