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Teil 1 Die Berichte über aktive untertägige Kohlebergwerke müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten: 1. Name und Anschrift des Bergwerksbetreibers; 2. Standort des Kohlebergwerks; 3. Fördermenge in Tonnen für jede im Kohlebergwerk geförderte Kohlenart; 4. für alle genutzten Wetterschächten des Kohlebergwerks: a) Bezeichnung (falls zutreffend); b) Nutzungszeitraum, falls verschieden vom Berichtszeitraum; c) Koordinaten; d) Zweck (Zuluft, Abluft); e) technische Spezifikationen der zur Messung und Quantifizierung von Methanemissionen verwendeten Messvorrichtungen und vom Hersteller angegebene optimale Betriebsbedingungen; f) Zeitanteil, in dem Vorrichtungen für kontinuierliche Messungen in Betrieb waren; g) Verweis auf die geltenden Standards oder technischen Vorschriften für: — Probenahmestelle der Methanmessvorrichtungen; — Messung der Durchflussmengen; — Messung der Methankonzentrationen; · h) Methanemissionen (in Tonnen), die von Vorrichtungen für kontinuierliche Messungen aufgezeichnet wurden; i) Methanemissionen (in Tonnen/Stunde), die bei monatlichen Probenahmen aufgezeichnet wurden, einschließlich Angaben zu: — Datum der Probenahme; — Probenahmeverfahren; — Messwerte der Witterungsverhältnisse (Druck, Temperatur, Feuchtigkeit), die in einem geeigneten Abstand ermittelt wurden, um die Bedingungen widerzuspiegeln, unter denen Vorrichtungen für kontinuierliche Messungen arbeiten; · j) wenn durch eine Verbindung des Kohlebergwerks mit einem anderen Kohlebergwerk Luft zwischen den Kohlebergwerken strömen kann, Name des anderen Kohlebergwerks; · 5. Emissionsfaktoren nachbergbaulicher Tätigkeiten und Beschreibung der zu ihrer Ermittlung verwendeten Methode; 6. Emissionen nachbergbaulicher Tätigkeiten (in Tonnen). Teil 2 Die Berichte über aktive übertägige Kohlebergwerke müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten: 1. Name und Anschrift des Bergwerksbetreibers; 2. Standort des Kohlebergwerks; 3. Fördermenge in Tonnen für jede im Kohlebergwerk geförderte Kohlenart; 4. eine Karte aller vom Kohlebergwerk genutzten Lagerstätten, auf der die Grenzen dieser Lagerstätten eingezeichnet sind; 5. für jede Kohlelagerstätte: a) Bezeichnung (falls zutreffend); b) Nutzungszeitraum, falls verschieden vom Berichtszeitraum; c) Beschreibung der Versuchsmethode, die zur Ermittlung der durch die Bergbauaktivitäten verursachten Methanemissionen verwendet wird, einschließlich der Methodik zur Berücksichtigung der Methanemissionen aus umgebenden Schichten; · 6. Emissionsfaktoren nachbergbaulicher Tätigkeiten und Beschreibung der zu ihrer Ermittlung verwendeten Methode; 7. Emissionen nachbergbaulicher Tätigkeiten. Teil 3 Die Berichte über Absaugstationen müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten: 1. Name und Anschrift des Bergwerksbetreibers; 2. Menge in Tonnen des vom Gasabsaugsystem des Bergwerks oder der Bergwerke transportierten Methans pro Bergwerk; 3. abgelassene Methanmenge in Tonnen; 4. abgefackelte Methanmenge in Tonnen; 5. konzeptionsbedingter Zerstörungs- und Abscheidegrad der Gasfackel oder sonstigen Verbrennungsvorrichtung Effizienz der Zerstörung und Abscheidung der Gasfackel oder sonstigen Verbrennungsvorrichtung; 6. Verwertung des aufgefangenen Methans.
Bergwerksbetreiber und Betreiber von Absaugstationen legen den zuständigen Behörden bis zum 5. August 2025 und bis zum 31. Mai jedes Folgejahres einen Bericht…
Ab dem 5. Mai 2026 werden in allen stillgelegten untertägigen Kohlebergwerken und aufgegebenen untertägigen Kohlebergwerken, deren Betrieb nach dem 3. August…
Teil 1 1. Für jeden Standort muss das Bestandsverzeichnis der stillgelegten untertägigen Kohlebergwerke und aufgegebenen untertägigen Kohlebergwerke gemäß den…
Teil 1 1. Bestandsverzeichnisse von inaktiven Bohrlöchern, vorübergehend verfüllten Bohrlöchern und dauerhaft verfüllten und aufgegebenen Bohrlöchern müssen…
Die Importeure müssen die folgenden Informationen bereitstellen: 1. Name und Anschrift des Exporteurs und, falls verschieden vom Exporteur, Name und Anschrift…
Bergwerksbetreiber sollten kontinuierlich Messungen und Quantifizierungen von Methanemissionen aus Wetterschächten in untertägigen Kohlebergwerken und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.