Erwägungsgrund 18 32024R1787
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Ausübung ihrer Befugnisse gemäß dieser Verordnung sollten die Kommission, die zuständigen Behörden und die Prüfstellen, die international — beispielsweise von der Internationalen Beobachtungsstelle für Methanemissionen (IMEO) — zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigen, die insbesondere die Methoden zur Datenaggregation und -auswertung sowie zur Prüfung der von den Betreibern, Unternehmen, Bergwerksbetreibern und Importeuren zur Quantifizierung der Daten in ihren Emissionsberichten verwendeten Methoden und statistischen Prozesse betreffen. Die diesbezüglichen Referenzkriterien können auch den Berichtsrahmen der Oil and Gas Methane Partnership (OGMP), technische Leitfäden und Berichtsvorlagen umfassen.