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Um die Elemente der schrittweisen Einstellung des Ausblasens und Abfackelns in Kokskohlebergwerken festzulegen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung durch die Festlegung von Beschränkungen für das Ausblasen von Methan aus Wetterschächten bei Kokskohlebergwerken zu ergänzen. Um von Importeuren — wenn erforderlich — weitere Informationen verlangen zu können, sollte der Kommission außerdem gemäß Artikel 290 AEUV die Befugnis übertragen werden, diese Verordnung durch Änderung oder Erweiterung der Liste der von Importeuren vorzulegenden Informationen zu ergänzen. Um die Methode für die Berechnung der Methanintensität in Verbindung mit Rohöl, Erdgas und Kohle, das bzw. die in der Union in Verkehr gebracht wird, auf Erzeugerebene festzulegen und die einschlägigen Höchstwerte und Klassen der Methanintensität festzulegen, sollte der Kommission außerdem gemäß Artikel 290 AEUV die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung zu erlassen. Schließlich sollte der Kommission zur Sicherstellung der harmonisierten Durchführung dieser Verordnung gemäß Artikel 290 AEUV die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung durch die Annahme harmonisierter Standards und technischer Vorschriften zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung festgelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Zur Änderung oder Ergänzung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des…
Um ökologischen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen erforderlichenfalls Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um sicherzustellen, dass diese Richtlinie voll funktionsfähig ist und um sie an technische, wissenschaftliche und internationale Entwicklungen anzupassen,…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte zur Änderung…
Zum Zweck der erforderlichen Anpassungen der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß…
Im Hinblick auf die Ergänzung oder Änderung dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.