Art. 31 Abs. 1 32024R1789Regionale Zusammenarbeit der Fernleitungsnetzbetreiber
Die Fernleitungsnetzbetreiber etablieren innerhalb ENTSO (Gas) eine regionale Zusammenarbeit, um zu den in Artikel 26 Absätze 1, 2 und 3 genannten Aufgaben…
Art. 37 32024R1789Zusammenarbeit zwischen Verteilernetzbetreibern und Fernleitungsnetzbetreibern
Verteilernetzbetreiber arbeiten mit anderen Verteilernetzbetreibern und Fernleitungsnetzbetreibern zusammen, um Wartung, Netzentwicklung, Neuanschlüsse,…
Art. 24 32024R1789Europäisches Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (Gas)
Alle Fernleitungsnetzbetreiber arbeiten auf Unionsebene im Rahmen des ENTSO (Gas) zusammen, um die Vollendung und das reibungslose Funktionieren des…
Art. 26 Abs. 3 Buchst. d 32024R1789Aufgaben von ENTSO (Gas)
Empfehlungen an die Fernleitungsnetzbetreiber zu ihrer technischen Zusammenarbeit mit Verteilernetzbetreibern und Wasserstoffnetzbetreibern;
Art. 39 Abs. 3 32024L1788RICHTLINIE (EU) 2024/1788 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Fernleitungsnetzbetreiber arbeiten mit den Verteilernetzbetreibern gemeinsam daran, dass sich die an ihr Netz angeschlossenen Marktteilnehmer wirksam an den…