Erwägungsgrund 39 32024L1788
Der Wechsel des Versorgers ist ein wichtiger Indikator für die Einbeziehung der Kunden sowie ein wichtiges Instrument zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Erdgas- und dem Wasserstoffmarkt und sollte deshalb als grundlegendes Recht der Kunden gewährleistet werden. Die Versorgerwechselraten sind jedoch nach wie vor von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, und die Verbraucher werden durch Ausstiegs- und Kündigungsgebühren von einem Wechsel des Energieträgers und des Versorgers abgehalten. Wenngleich die Auswahl für die Kunden durch eine Aufhebung dieser Gebühren möglicherweise insofern eingeschränkt werden könnte, als auf die Vergütung von Kundentreue ausgelegte Produkte vom Markt verschwinden, dürften weitere Gebührenbeschränkungen dem Wohl und der Einbeziehung der Verbraucher sowie dem Marktwettbewerb zugutekommen.