Erwägungsgrund 15 32024R1789
Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, eine vollständige oder teilweise regionale Integration zu verwirklichen, wenn zwei oder mehr benachbarte Einspeise-/Ausspeisesysteme zusammengeführt werden. Als wichtiger Schritt zur Integration fragmentierter Erdgasmärkte und zur Verbesserung des Funktionierens des Erdgasbinnenmarkts sollte es möglich sein, eine teilweise regionale Integration zu ermöglichen, die verschiedene Bilanzierungszonen umfasst.