Gesetze
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Ein gemeinsamer Mindestbestand an Dienstleistungen für den Zugang Dritter ist nötig, damit in der Praxis in der gesamten Union ein gemeinsamer Mindeststandard für den Netzzugang gegeben und sichergestellt ist, dass die Dienstleistungen für den Zugang Dritter in ausreichendem Umfang kompatibel sind, und damit die aus einem ordnungsgemäß funktionierenden Erdgasbinnenmarkt resultierenden Nutzeffekte ausgeschöpft werden können.
Die Mitgliedstaaten erleichtern die vollständige Interoperabilität der Energiedienstleistungen in der Union, damit der Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt für…
Wenn angezeigt, können Dienstleistungen für den Zugang Dritter unter dem Vorbehalt angemessener Garantien der Netznutzer bezüglich ihrer Kreditwürdigkeit…
Wenn angebracht, können Dienstleistungen für den Zugang Dritter unter dem Vorbehalt angemessener Garantien der Netznutzer bezüglich ihrer Kreditwürdigkeit…
Für die Beurteilung der Sicherheit der Gasversorgung eines Mitgliedstaats, eines Teils der Union oder der gesamten Union ist der Zugang zu den einschlägigen…
Durch die Integration zunehmender Mengen von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas in das Erdgassystem der Union wird sich die Qualität des in der Union…
Für die Gestaltung der Energieunion und die Beobachtung der Energiemärkte der Mitgliedstaaten werden hochwertige, vergleichbare, aktuelle, zuverlässige und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.