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Die Ausgaben der Fernleitungsnetzbetreiber sind überwiegend Fixkosten. Ihrem Geschäftsmodell und den derzeitigen nationalen Regulierungsrahmen liegt die Annahme zugrunde, dass ihre Netze über lange Zeit genutzt werden und somit lange Abschreibungszeiträume (30 bis 60 Jahre) haben. Vor dem Hintergrund der Energiewende sollten die Regulierungsbehörden daher die Möglichkeit erhalten, die Abnahme der Nachfrage nach Erdgas im Voraus abzuschätzen, um die Regulierungsvorschriften rechtzeitig anzupassen und Situationen zu vermeiden, in denen die Kostendeckung der Fernleitungsnetzbetreiber über Netzentgelte die Bezahlbarkeit von Erdgas für die Verbraucher gefährdet, da die Fixkosten im Verhältnis zur Nachfrage nach Erdgas steigen. Soweit erforderlich, könnte z. B. das Abschreibungsprofil oder die Vergütung für Fernleitungsanlagen geändert werden.
Die zuständigen Regulierungsbehörden bewerten die langfristige Entwicklung der Fernleitungsnetzentgelte auf der Grundlage der erwarteten Änderungen der…
Die Regulierungsbehörden sind befugt, falls erforderlich von Betreibern von Fernleitungsnetzen, Erdgasspeicheranlagen, LNG-Anlagen und Verteilernetzen für…
Zur Sicherstellung transparenter, objektiver, nichtdiskriminierender Netzentgelte und zur Erleichterung einer effizienten Nutzung des Erdgasnetzes…
Für die Energiewende und die weitere Integration des Erdgasmarkts ist es erforderlich, die Transparenz in Bezug auf die zulässigen Erlöse oder die Zielerlöse…
Die Regulierungsbehörden sollten die Möglichkeit haben, die Entgelte oder die Berechnungsmethoden auf der Grundlage eines Vorschlags des…
Ähnliches gilt für die sehr große Zahl von Erdgasnetzbetreibern. Die Rolle, die Erdgas bei der Versorgung spielt, die Versorgungsquote und die geografische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.