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Der Mechanismus für die Bündelung der Nachfrage und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas ist ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht, im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 8. März 2022 mit dem Titel „REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie“ (REPowerEU) die Diversifizierung der Erdgasversorgung zu organisieren und die Abhängigkeit von Erdgas aus Russland in vielen Mitgliedstaaten schrittweise zu beenden. Um die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Union oder eines Mitgliedstaats zu schützen, die Versorgungssicherheit zu wahren und die wirksame und zügige schrittweise Beendigung der Abhängigkeit in Bezug auf Erdgas zu ermöglichen, sollten Erdgaslieferungen aus der Russischen Föderation oder Belarus und LNG-Lieferungen aus LNG-Anlagen, die sich in der Russischen Föderation oder in Belarus befinden, bis zum 31. Dezember 2025 nicht über den Mechanismus für die Nachfragebündelung und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas angeboten werden. Nach diesem Datum sollte die Kommission beschließen können, Erdgaslieferungen aus der Russischen Föderation oder Belarus und LNG-Lieferungen aus LNG-Anlagen, die sich in der Russischen Föderation oder in Belarus befinden, für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vorübergehend auszuschließen — wobei dieser Zeitraum, sofern gerechtfertigt, verlängert werden kann —, wenn dies zum Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen oder der Versorgungssicherheit der Union oder eines Mitgliedstaats erforderlich ist. Derartige Beschränkungen sollten das ordnungsgemäße Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts und grenzüberschreitende Erdgasströme zwischen Mitgliedstaaten nicht übermäßig stören, die Versorgungssicherheit der Union oder eines Mitgliedstaats nicht untergraben, den Grundsatz der Energiesolidarität achten und im Einklang mit den Rechten und Pflichten der Union oder der Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern erfolgen.
Zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Union und ihrer Mitgliedstaaten und zur Wahrung der Versorgungssicherheit dürfen Erdgaslieferungen aus der…
Ab dem 1. Januar 2026 kann die Kommission im Wege eines Durchführungsrechtsakts beschließen, Erdgas aus der Russischen Föderation oder Belarus und…
Die Kommission sollte geeignete verfügbare Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Erdgaslieferungen aus der Russischen Föderation oder Belarus und…
Die Eskalation der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat seit Februar 2022 zu einem Rückgang der Erdgaslieferungen aus diesem Land geführt,…
Die Bemühungen der Union, die bestehende Abhängigkeit von Erdgaslieferungen aus der Russischen Föderation schrittweise zu beenden und neuen Abhängigkeiten…
Einige Bestimmungen der vorliegenden Verordnung stützen sich auf die mit der Verordnung (EU) 2022/2576 des Rates zur Reaktion auf den Krieg Russlands gegen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.