Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission sollte von einem Lenkungsausschuss unterstützt werden, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzt, um die Koordinierung und den Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Bündelung der Nachfrage nach Erdgas zu erleichtern. Die Beteiligung der Mitgliedstaaten sollte freiwillig sein und hängt insbesondere von den Sitzungen des Lenkungsausschusses ab.
Der Lenkungsausschuss setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und einem Vertreter der Kommission zusammen. Die Beteiligung der Mitgliedstaaten ist…
Die Kommission erstattet dem Lenkungsausschuss regelmäßig Bericht und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Funktionsweise…
Die Kommission ergreift geeignete Maßnahmen, um die wirksame Anwendung dieses Artikels und des Artikels 47 sicherzustellen, und kann von den Erdgaslieferanten…
Die Kommission richtet einen Mechanismus für die freiwillige Nachfragebündelung und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas gemäß den Artikeln 43 bis 49 ein.
Der mit dieser Verordnung eingerichtete Mechanismus für die Nachfragebündelung und gemeinsame Beschaffung von Erdgas sollte eine Reihe von Schritten umfassen,…
Das Verfahren der Bündelung der Nachfrage nach Erdgas sollte von einem geeigneten Dienstleister durchgeführt werden. Die Nachfragebündelung und die gemeinsame…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.