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Vor dem Auslaufen des Mechanismus zur Unterstützung der Marktentwicklung von Wasserstoff und spätestens am 31. Dezember 2029 sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem die Leistung dieses Mechanismus und insbesondere sein Beitrag zur Entwicklung des Wasserstoffmarkts in der Union bewertet werden. Auf der Grundlage dieser Bewertung sollte die Kommission in der Lage sein, einen Legislativvorschlag zur Entwicklung eines Mechanismus für die freiwillige Nachfragebündelung und gemeinsame Beschaffung von Wasserstoff vorzulegen.
Vor dem Auslaufen des in Absatz 1 genannten Mechanismus legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, in dem die Leistung dieses…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat vor dem 31. Dezember 2029 einen Bericht vor, in dem sie bewertet, ob der in Absatz 2 vorgesehene…
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2016 einen Bericht über die Machbarkeit eines Finanzierungsinstruments,…
Die Kommission bewertet anhand einer evidenzbasierten Methodik und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Sektors, ob Maßnahmen der Union erforderlich…
Im Zuge der Arbeiten im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank sollte die Kommission in der Lage sein, einen Mechanismus zur Unterstützung der Marktentwicklung…
Bis zum 31. Dezember 2024 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Technologie- und Marktreife schwerer Nutzfahrzeuge…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.