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Daher ist es angezeigt, den Zeitpunkt, ab dem niedrigere Höchstgehalte gelten, in Bezug auf Mutterkorn-Sklerotien in unverarbeiteten Roggenkörnern um ein Jahr und in Bezug auf Ergotalkaloide in Mahlerzeugnissen aus Weizen (mit einem Aschegehalt von weniger als 900 mg/100 g Trockenmasse), Roggenmahlerzeugnissen und Roggen, der für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird, um vier Jahre zu verschieben.
Nach eingehender Prüfung der vorgelegten Informationen wird der Schluss gezogen, dass die niedrigeren Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien in unverarbeiteten…
Gemäß den Nummern 1.8.1.2, 1.8.2.1 und 1.8.2.3 der Tabelle in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/915 gelten für Mutterkorn-Sklerotien in unverarbeiteten…
Anhang I der Verordnung (EU) 2023/915 wird wie folgt geändert: 1. Im Eintrag für Mutterkorn-Sklerotien erhält Nummer 1.8.1.2 in der Tabelle folgende Fassung:…
1. Januar 2022 hinsichtlich der Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloide gemäß Anhang I Nummer 1.8;
In der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission sind Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten, einschließlich Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden, in…
1. Juli 2025 hinsichtlich der Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien gemäß Anhang I Nummer 1.8.1.2;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.