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Während des Zulassungsverfahrens gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) am 4. August 2022 ein wissenschaftliches Gutachten ab, in dem sie zu dem Schluss kam, dass Eisen-Milchkaseinat unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen sicher ist und dass es sich um eine Quelle bioverfügbaren Eisens handelt.
Nach Ansicht der Kommission bietet das Gutachten der Behörde ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung von Eisen-Milchkaseinat, wie mit der…
Auf der Grundlage dieses wissenschaftlichen Gutachtens wurde Eisen-Milchkaseinat in die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/949 der Kommission wurde Eisen-Milchkaseinat unter spezifischen Bedingungen als neuartiges Lebensmittel in — unter…
Auf der Grundlage des befürwortenden Gutachtens der Behörde sowie der Zulassung als neuartiges Lebensmittel gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2023/949…
Die Kommission ersuchte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (die Behörde), die entsprechenden, den Zulassungsantrag unterstützenden Daten zu…
Am 4. Oktober 2012 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Carnaubawachs (E 903) als Lebensmittelzusatzstoff ab, in dem sie zu dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.