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Nach Ansicht der Kommission bietet das Gutachten der Behörde ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung von Eisen-Milchkaseinat, wie mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/949 zugelassen, in den dort festgelegten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, ausgenommen die Verwendung für Säuglinge und Kleinkinder, als Eisenquelle keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Sicherheit gibt.
Während des Zulassungsverfahrens gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) am 4. August 2022 ein wissenschaftliches…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/949 der Kommission wurde Eisen-Milchkaseinat unter spezifischen Bedingungen als neuartiges Lebensmittel in — unter…
Auf der Grundlage des befürwortenden Gutachtens der Behörde sowie der Zulassung als neuartiges Lebensmittel gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2023/949…
Auf der Grundlage dieses wissenschaftlichen Gutachtens wurde Eisen-Milchkaseinat in die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von Eisentartrat, einem Komplexierungsprodukt von Natriumtartrat und Eisen-(III)-Chlorid,…
Nach der Veröffentlichung dieses wissenschaftlichen Gutachtens ersuchte die Kommission die Behörde im Zuge der Neubewertung der Sicherheit von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.