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Auf der Grundlage des befürwortenden Gutachtens der Behörde sowie der Zulassung als neuartiges Lebensmittel gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2023/949 sollte Eisen-Milchkaseinat als eine Form von Eisen in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen werden.
Auf der Grundlage dieses wissenschaftlichen Gutachtens wurde Eisen-Milchkaseinat in die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/949 der Kommission wurde Eisen-Milchkaseinat unter spezifischen Bedingungen als neuartiges Lebensmittel in — unter…
1. In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 wird unter Nummer 2 zwischen dem Eintrag für „Elementares Eisen (aus Carbonyl + elektrolytisch hergestellt +…
Nach Ansicht der Kommission bietet das Gutachten der Behörde ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung von Eisen-Milchkaseinat, wie mit der…
Während des Zulassungsverfahrens gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) am 4. August 2022 ein wissenschaftliches…
Nährkaseinate zählen zu den Milcherzeugnissen. Diese Gruppe ist jedoch in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 nicht aufgeführt. Daher sollte eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.