Erwägungsgrund 2 32024R1834
Die Kommission hat in der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 erstmals Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Ventilatoren festgelegt. Sie hat die Verordnung inzwischen gemäß deren Artikel 7 überprüft und dabei die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte von Ventilatoren analysiert. Die Überprüfung wurde in enger Zusammenarbeit mit Interessenträgern und anderen Beteiligten aus der Union und Drittländern durchgeführt. Ihre Ergebnisse wurden veröffentlicht und dem gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2009/125/EG eingesetzten Konsultationsforum vorgelegt.