Erwägungsgrund 3 32024R1834
Wie die Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 ergab, sind Ventilatoren in der Union bedeutende Stromverbraucher. So hätte der Stromverbrauch von Ventilatoren Schätzungen zufolge ohne die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 im Jahr 2020 336 TWh betragen und Emissionen von 132 Mio. t CO2-Äquivalent verursacht, und bis 2030 dürfte er aufgrund der erwarteten zunehmenden Marktverbreitung von Ventilatoren auf 384 TWh ansteigen.