Erwägungsgrund 7 32024R1860
Trotz des Anstiegs der Zahl der Benannten Stellen, deren Benennung gemäß der Verordnung (EU) 2017/746 erfolgt ist, reicht die Gesamtkapazität der Benannten Stellen noch immer nicht aus, um die Zertifizierung der zahlreichen In-vitro-Diagnostika, die eine Konformitätsbewertung unter Mitwirkung einer Benannten Stelle gemäß jener Verordnung durchlaufen müssen, zu gewährleisten.