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Die Kommission wird bewerten, inwiefern sich das Inkrafttreten der Verpflichtung zur Verwendung einer „Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus“ auf die Abschreckung vor Umgehungen auswirkt. Sie wird auch die Handelsdaten, Ausfuhrstatistiken und sonstige Informationen über Umgehungsmuster in Bezug auf diese Güter sehr genau bewerten, einschließlich der Rolle, die Tochtergesellschaften von Wirtschaftsbeteiligten aus der Union in Drittländern in solchen Mustern spielen können. Auf dieser Grundlage wird die Kommission prüfen, ob die „Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus“ zweckmäßig ist, und jegliche sonstigen geeigneten Maßnahmen zur Einschränkung des Zugangs von Belarus zu sensiblen Gütern, die weiter nach Russland ausgeführt werden könnten und Russland damit ermöglichen würden, den Krieg in der Ukraine zu führen, in Betracht ziehen, einschließlich der Möglichkeit, von Wirtschaftsbeteiligten aus der Union zu verlangen, dafür zu sorgen, dass ihre Tochtergesellschaften in Drittländern auch die Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus verwenden.
Die Kommission wird bewerten, inwiefern sich das Inkrafttreten der bestehenden Verpflichtung nach Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zur Anwendung…
Die Kommission wird bewerten, inwiefern sich das Inkrafttreten der bestehenden Verpflichtung nach Artikel 5b des Beschlusses 2014/512/GASP zur Anwendung einer…
Zur Stärkung der Wirksamkeit der restriktiven Maßnahmen, die als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verhängt wurden, ist es…
Vor dem Hintergrund der engen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Republik Belarus zur Russischen Föderation sollten ebenfalls zolltarifliche…
Zur Stärkung der Wirksamkeit der restriktiven Maßnahmen, die als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verhängt wurden, ist es…
Gleichzeitig sollten vor dem Hintergrund der engen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Belarus und der Russischen Föderation…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.