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Die Kommission wird bewerten, inwiefern sich das Inkrafttreten der bestehenden Verpflichtung nach Artikel 5b des Beschlusses 2014/512/GASP zur Anwendung einer Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Russland auf die Abschreckung von Umgehungen auswirkt. Sie wird auch die Handelsdaten, Ausfuhrstatistiken und sonstige Informationen über Umgehungsmuster in Bezug auf die in jenem Artikel genannten Waren sehr genau bewerten, einschließlich der Rolle, die Tochtergesellschaften von Wirtschaftsbeteiligten aus der Union in Drittländern in solchen Mustern spielen können. Auf dieser Grundlage wird die Kommission prüfen, ob die Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Russland ihrem Zweck entsprechend ist, und jegliche sonstigen geeigneten Maßnahmen zur Einschränkung des Zugangs Russlands zu sensiblen Gütern, die es Russland ermöglichen, den Krieg in der Ukraine zu führen, in Betracht ziehen, einschließlich der Möglichkeit, von Wirtschaftsbeteiligten aus der Union zu verlangen, dafür zu sorgen, dass ihre Tochtergesellschaften in Drittländern auch die Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Russland anwenden.
Die Kommission wird bewerten, inwiefern sich das Inkrafttreten der bestehenden Verpflichtung nach Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zur Anwendung…
Die Kommission wird bewerten, inwiefern sich das Inkrafttreten der Verpflichtung zur Verwendung einer „Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus“ auf…
Der Beschluss 2014/512/GASP verpflichtet Wirtschaftsteilnehmer aus der Union dazu, die Wiederausfuhr — nach Russland oder zur Verwendung in Russland — von…
Ferner ist es angezeigt, den Informationsaustausch über die Anwendung und Durchsetzung von Ausfuhrbeschränkungen für sensible Güter, die zur Unterstützung des…
Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verpflichtet Wirtschaftsteilnehmer aus der Union dazu, die Wiederausfuhr — nach Russland oder zur Verwendung in…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 werden weitere Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern verhängt, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.