Erwägungsgrund 32 32024R1938
Werden SoHO zur Herstellung von Produkten gewonnen, die durch andere Rechtsvorschriften der Union geregelt sind, sollten die Bestimmungen dieser Verordnung, die auf den Schutz von SoHO-Empfängern abzielen, auch zu den Zielen der in diesen anderen Rahmen erlassenen Legislativmaßnahmen beitragen, um ein hohes Schutzniveau für die Empfänger dieser aus SoHO hergestellten Produkte zu gewährleisten. Unbeschadet der Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1394/2007, (EU) Nr. 536/2014 und (EU) 2017/745 sollte diese Verordnung daher stets für die Registrierung, die Bewertung und das Testen von SoHO-Spendern sowie für die Gewinnung und die Freigabe von SoHO gelten. Diese Verordnung sollte auch für die Lagerung, Einfuhr und Ausfuhr von SoHO bis zu und einschließlich ihrer Verteilung an einen Hersteller gelten, der anderen Rechtsvorschriften der Union unterliegt. Dies bedeutet, dass eine enge Interaktion zwischen diesem Rechtsrahmen und anderen damit zusammenhängenden Rechtsrahmen von entscheidender Bedeutung ist, um eine lückenlose und überschneidungsfreie Kohärenz der einschlägigen Rechtsrahmen sicherzustellen.