Erwägungsgrund 17 32024R1938
SoHO werden vor ihrer Freigabe in SoHO-Betriebsstätten gelagert. Für die Zwecke dieser Verordnung bezieht sich der Begriff „Lagerung“ auf die Aufbewahrung von SoHO unter bestimmten Umgebungsbedingungen, beispielsweise einer bestimmten Temperatur, die während des Konservierungsschrittes bei der Verarbeitung festgelegt wurden und mit denen sichergestellt wird, dass die Qualität von SoHO erhalten bleibt. Beispielsweise sollte die Lagerung freigegebener und verteilter SoHO in einem Krankenhaus ebenfalls als SoHO-Tätigkeit gelten.