Erwägungsgrund 37 32024R1938
Für die Durchführung von SoHO-Überwachungstätigkeiten zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der SoHO-Rechtsvorschriften sollten die Mitgliedstaaten für SoHO zuständige Behörden benennen, die unabhängig und unparteiisch handeln. Daher ist es wichtig, dass ihre Aufsichtsfunktion von der Durchführung von SoHO-Tätigkeiten getrennt und unabhängig ist. Insbesondere sollten die für SoHO zuständigen Behörden frei von politischer Beeinflussung und von Einmischungen der Wirtschaft oder anderen Akteuren sein, die ihre operative Unparteilichkeit beeinträchtigen könnten. Die Mitgliedstaaten sollten für SoHO zuständige Behörden benennen, die im öffentlichen Interesse handeln, über angemessene Ressourcen und Ausrüstung verfügen und Garantien für Unparteilichkeit, Professionalität und Transparenz bieten. Wenn sich Verstöße auf Gesundheitsrisiken beziehen und die Veröffentlichung von Informationen über diese Verstöße zur Risikominderung und zum Schutz von Spendern und Empfängern von SoHO, von Nachkommen aus medizinisch unterstützter Fortpflanzung oder der öffentlichen Gesundheit beitragen kann, sollten die für SoHO zuständigen Behörden erforderlichenfalls der Transparenz ihrer Durchsetzungsmaßnahmen Vorrang vor dem Vertraulichkeitsschutz desjenigen, der gegen diese Verordnung verstoßen hat, einräumen können.