Erwägungsgrund 55 32024R1938
Aufgrund des besonderen Charakters von SoHO, der sich aus ihrem menschlichen Ursprung ergibt, und der zunehmenden Nachfrage nach diesen Substanzen für die Verwendung beim Menschen, unter anderem zur Herstellung von Produkten, die durch andere Rechtsvorschriften der Union geregelt sind, ist es erforderlich, ein hohes Gesundheitsschutzniveau für lebende SoHO-Spender sowie für Empfänger und Nachkommen aus medizinisch unterstützter Fortpflanzung sicherzustellen. SoHO sollten von Personen stammen, deren Gesundheitszustand so ist, dass sich aus der Spende keine nachteiligen Auswirkungen ergeben. Diese Verordnung sollte daher Standards und technische Vorschriften zur Überwachung und zum Schutz lebender SoHO-Spender enthalten. Dies ist besonders wichtig, wenn sich aus der Spende für den SoHO-Spender erhebliche Gesundheitsrisiken ergeben, etwa wenn — wie bei der Spende von Eizellen oder hämatopoetischen Stammzellen aus dem peripheren Blut — eine Vorbehandlung mit Arzneimitteln erforderlich ist, wenn zur Gewinnung der SoHO — wie bei Knochenmarkspenden — ein medizinischer Eingriff erfolgen muss oder wenn es möglich ist, dass SoHO-Spender — wie bei Blutplasmaspenden — häufig spenden. Da die verschiedenen Arten von Spenden für die SoHO-Spender mit Risiken unterschiedlicher Art und Tragweite verbunden sind, sollte die Überwachung der Gesundheit der SoHO-Spender in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Risiken stehen.