Erwägungsgrund 3 32024R1965
Am 15. Juli 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1964 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1964 werden humanitäre Ausnahmen von den restriktiven Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen eingeführt.