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Die Kommission hat einen Rahmen und Leitlinien zur Bestimmung des guten Zustands der gemäß der Richtlinie 92/43/EWG geschützten Lebensraumtypen sowie zur Bestimmung einer ausreichenden Qualität und Quantität der Habitate von Arten, die in den Anwendungsbereich der genannten Richtlinie fallen, entwickelt. Die Wiederherstellungsziele für diese Lebensraumtypen und Habitate von Arten können auf der Grundlage dieses Rahmens und dieser Leitlinien festgelegt werden. Für die Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt und die Erholung aller Ökosysteme wird eine solche Wiederherstellung jedoch nicht ausreichen. Daher sollten zusätzliche Verpflichtungen auf der Grundlage spezifischer Indikatoren festgelegt werden, um die biologische Vielfalt der Ökosysteme im größeren Maßstab zu verbessern.
Die Bestimmung der für Wiederherstellungsmaßnahmen gemäß den Absätzen 1, 4 und 7 am besten geeigneten Flächen erfolgt auf der Grundlage der besten verfügbaren…
Um die biologische Vielfalt von landwirtschaftlichen Ökosystemen in der gesamten Union zu verbessern, müssen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden, und…
Um die biologische Vielfalt von Waldökosystemen in der gesamten Union zu verbessern, müssen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden, und zwar auch auf…
Dies gilt auch für den Zustand der Flächen, für die Wiederherstellungsmaßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Quantität der Habitate von Arten, die in den…
Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Flächen der Lebensraumtypen, die in den…
Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen für Lebensräume und Arten, die gemäß der Richtlinie 92/43/EWG und der Richtlinie 2009/147/EG geschützte Lebensräume…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.