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Die Definition der in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Meereslebensraumtypen ist weit gefasst und schließt viele ökologisch unterschiedliche Untertypen mit unterschiedlichem Wiederherstellungspotenzial ein, wodurch es für die Mitgliedstaaten schwierig ist, geeignete Wiederherstellungsmaßnahmen auf der Ebene dieser Lebensraumtypen zu ergreifen. Die in Anhang I der genannten Richtlinie aufgeführten Meereslebensraumtypen sollten daher unter Verwendung der Klassifizierung von marinen Biotopen gemäß dem Europäischen Naturinformationssystems (EUNIS) näher bestimmt werden. Die Mitgliedstaaten sollten für jeden dieser Lebensraumtypen günstige Gesamtflächen zur Erreichung des günstigen Erhaltungszustands festlegen, sofern diese günstigen Gesamtflächen nicht bereits in anderen Rechtsvorschriften der Union geregelt sind. Die Gruppe der marinen Weichbodenbiotope, die bestimmten der in der Richtlinie 2008/56/EG genannten benthischen Biotopklassen entsprechen, ist in den Meeresgewässern mehrerer Mitgliedstaaten weit verbreitet. Daher sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, die Wiederherstellungsmaßnahmen, die schrittweise eingeführt werden, auf einen kleineren Anteil dieser Flächen der Biotoptypen, die sich nicht in einem guten Zustand befinden, zu beschränken, sofern dies nicht die Erreichung oder Erhaltung des guten Umweltzustands gemäß der Richtlinie 2008/56/EG verhindert, unter besonderer Berücksichtigung der gemäß Artikel 9 Absatz 3 der genannten Richtlinie festgelegten Grenzwerte für die in Nummern 1 und 6 des Anhangs I der genannten Richtlinie aufgeführten Deskriptoren zur Festlegung des guten Umweltzustands, für das Ausmaß des Verlusts dieser Biotoptypen, für negative Auswirkungen auf den Zustand dieser Biotoptypen und für das höchstzulässige Ausmaß dieser negativen Auswirkungen.
Unbeschadet der Richtlinie 92/43/EWG bemühen sich die Mitgliedstaaten, spätestens bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ihrer nationalen…
Unbeschadet der Richtlinie 92/43/EWG bemühen sich die Mitgliedstaaten, spätestens bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ihrer nationalen…
Auf der Grundlage der Anfangsbewertung nach § 45c beschreiben die zuständigen Behörden bis zum 15. Juli 2012 die Merkmale für den guten Zustand der…
Es ist wichtig, im europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und in der Union insgesamt eine allmähliche Zunahme der Flächen mit in den Anwendungsbereich…
Die Kommission hat einen Rahmen und Leitlinien zur Bestimmung des guten Zustands der gemäß der Richtlinie 92/43/EWG geschützten Lebensraumtypen sowie zur…
Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Flächen der Lebensraumtypen, die in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.