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Wenn für den Schutz der Küsten- und Meereslebensräume eine Regulierung von Fischerei oder Aquakultur erforderlich ist, findet die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) Anwendung. Die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht insbesondere vor, dass die GFP durch Anwendung des ökosystembasierten Ansatzes bei der Bestandsbewirtschaftung sicherstellt, dass die negativen Auswirkungen der Fischerei auf das Meeresökosystem auf ein Mindestmaß reduziert werden. Außerdem ist in der genannten Verordnung festgelegt, dass sich die GFP bemüht, dafür zu sorgen, dass eine Verschlechterung der Meeresumwelt durch Aquakultur- und Fischereitätigkeiten vermieden wird.
Die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Einklang mit den…
Ein Ziel der mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist es zu…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wird eine Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) für die Erhaltung und nachhaltige…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Fischereitätigkeiten langfristig umweltverträglich sein und auf eine…
In der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Vorschriften der GFP im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen…
Ziel der mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Gemeinsamen Fischereipolitik (im Folgenden „GFP“) ist es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.