Erwägungsgrund 9 32024R1991
In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Oktober 2020 stellte der Rat fest, dass es von entscheidender Bedeutung sein wird, die weitere Verschlechterung des derzeitigen Zustands der biologischen Vielfalt und der Natur zu verhindern, dass dies aber nicht ausreichen wird, um die Natur wieder in unser Leben zu integrieren. Der Rat bekräftigte, dass mehr Engagement für die Wiederherstellung der Natur notwendig ist, wie im neuen EU-Plan zur Wiederherstellung der Natur vorgeschlagen wird, der auch Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt außerhalb von Schutzgebieten umfasst. Der Rat erklärte ferner, dass er einen Vorschlag für rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur erwartet, der einer Folgenabschätzung unterzogen wird.