Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Wiederherstellung und zur Vermeidung der Verschlechterung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meereshabitaten können die Mitgliedstaaten zusätzliche Gebiete als „Schutzgebiete“ oder „streng geschützte Gebiete“ ausweisen, andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmaßnahmen ergreifen und private Erhaltungsmaßnahmen fördern.
Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen gemäß den Absätzen 1, 4 und 7…
Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der…
Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen gemäß den Absätzen 1, 2 und 5…
Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen für Lebensräume und Arten, die gemäß der Richtlinie 92/43/EWG und der Richtlinie 2009/147/EG geschützte Lebensräume…
In besonderen Schutzgebieten, die die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen…
Um zur Erhaltung lebender aquatischer Ressourcen und maritimer Lebensräume beizutragen, sollte die Union sich bemühen, biologisch besonders anfällige Gebiete zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.